Kosten im Kinderhaus

 

Beiträge und Zusatzkosten

 

Unsere Beiträge richten sich nach den Buchungszeiten Ihrer Kinder und sind wie folgt klassifiziert.

 

Für unsere unter 3-jährigen bis zum Geburtstagsmonat

 

Ab 01.01.2020 wurde das bayerische Krippengeld eingeführt. Es beträgt max. monatlich 100,00 €. Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern auf Antrag, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Nähere Informationen finden Sie unter hier.

Bis 15 Wochenstunden = 88,- €

Bis 20 Wochenstunden = 118,- €

Bis 25 Wochenstunden = 148,- €

Bis 30 Wochenstunden = 178,- €

Bis 35 Wochenstunden = 208,- €

Bis 40 Wochenstunden = 238,- €

Bis 45 Wochenstunden = 268,- €

Bis 50 Wochenstunden = 298,- €

Ab dem dritten Geburtstag

 

Für die Kindergartenkinder, welche bis zum 31.12.2020 das 3. Lebensjahr vollenden wird der Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € verrechnet. Aufgrund der derzeitigen Beitragssatzung sind keinerlei Zuzahlungen von Nöten. Für diese Kinder ergibt sich sozusagen eine Beitragsfreiheit Kinder, welche nach dem 31.12.2020 das 3. Lebensjahr vollenden sind bis Ende des Kinderhausjahres Beitragspflichtig und erhalten erst ab dem neuen Kinderhausjahr 2021/22 einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 €. Kinder, die während des Jahres aufgenommen werden, erhalten den Beitragszuschuss, wenn das Kind bis zum 31.12.2020 das 3. Lebensjahr vollendet hat.

Bis 20 Wochenstunden = 72,- €

Bis 25 Wochenstunden = 79,- €

Bis 30 Wochenstunden = 86,- €

Bis 35 Wochenstunden = 93,- €

Bis 40 Wochenstunden = 100,- €

Bis 45 Wochenstunden = 107,- €

Bis 50 Wochenstunden = 114,- €

Schulkinder in der Nachschulbetreuung

Schulzeit

Bis 15 Wochenstunden = 65,- €

Bis 20 Wochenstunden = 72,- €

Bis 25 Wochenstunden = 79,- €

Ferienzeit

Bis 30 Wochenstunden = 86,- €

Bis 35 Wochenstunden = 93,- €

Bis 40 Wochenstunden = 100,- €

Bis 45 Wochenstunden = 107,- €

Bis 50 Wochenstunden = 114,- €

Monatliche Zusatzkosten

 

Mittagessen pro Tag = 2,60,-€

Es werden im gesamten Kinderhausjahr keine weiteren zusätzlichen Kosten mehr erhoben.